• Feuerlöscher Shop

Aktuelles

NEU: FLUORFREIE Schaumfeuerlöscher 6 Liter und FLUORFREIE Schaumfeuerlöscher 9 Liter

----------------------------------------------------------------

NEU: Gitterschutzhaube speziell für CO2 Feuerlöscher

----------------------------------------------------------------

Jetzt neu im Sortiment: Strahlrohr "C" und  Kupplungsschlüssel ABC

----------------------------------------------------------------

Neu: Kombiset für Firmengründer und Starter - Unser Kombiset beinhaltet einen Feuerlöscher, einen Erste Hilfe Koffer Typ 1 sowie zwei dazupassende Hinweisschilder!

----------------------------------------------------------------

Wissenswertes: Feuerlöscher haben ein Ablaufdatum, lesen Sie unterhalb oder hier unseren Artikel!

Auch wenn auf Internetseiten anderes behauptet wird: Feuerlöscher haben ein Ablaufdatum, nach spätestens 25 Jahren (ab Kaufdatum) ist der Feuerlöscher zu entsorgen!

Wie kam es dazu? Es gab und gibt immer wieder Vorfälle mit alten Feuerlöschern, die zu Verletzungen von Menschen geführt haben. Das muss jetzt nicht immer ein geborstener Behälter sein, es genügt, dass z.B. der Schlauch mit Pistole davonfliegt.

Feuerlöscher sind Druckgeräte, der Arbeitsdruck liegt bei den meisten Geräten bei 15 bar, Kohlendioxidfeuerlöscher haben einen Druck von 70 bar. Diese Drücke sind beachtlich, bedenkt man, dass z.B. ein LKW-Reifen 10 bar Druck hat und wie weit die Trümmer fliegen, wenn es einen solchen zerreißt, so kann man sich vorstellen, welche potentielle Gefahr von einem Feuerlöscher ausgeht!

2006 bekamen alle europäischen Hersteller Post von den Aufsichtsbehörden, um eine Stellungnahme abzugeben. Die Hersteller einigten sich darauf, die Lebendauer für Dauerdruckfeuerlöscher auf 20 Jahre, für Aufladefeuerlöscher auf 25 Jahre zu begrenzen. Manche Hersteller wie z.B. Gloria, setzten die Grenze generell auf 20 Jahre für alle Feuerlöscher an.

Der zertifizierte Sachkundige ist an die Prüf- und Füllvorschriften der Hersteller gebunden. Nachdem alle Hersteller diese bindende Anweisung gegeben haben, gibt es auch keinen Spielraum für den Sachkundigen, alte Feuerlöscher mit einem gültigen „Pickerl“ zu versehen.

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Es gibt drei Hauptbeteiligte im Haftungsfall: Den Hersteller des Feuerlöschers (bzw. den europäischen In-Verkehr-Bringer), den Betreiber (also den Besitzer oder dessen Bevollmächtigten oder Beauftragten) sowie den (zertifizierten) Sachkundigen, der den Feuerlöscher zuletzt geprüft hat.

Der Hersteller wird für alle Mängel haften, die in seinem Bereich liegen, also mangelhafte Schweißnähte, Beschichtungen oder Armaturen. Der Hersteller (meistens Konzerne mit sehr guten Rechtsabteilungen) wird im Haftungsfall sehr genau prüfen, ob ihm der Schaden wirklich zuzurechnen ist; wenn ja, ob er diese Last alleine tragen muss oder auch noch wer anderer in die Pflicht genommen werden kann.

Der Betreiber ist alleine schon durch die Versandbehälterverordnung gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit seines Druckbehälters (Feuerlöscher) zu sorgen. Diese Vorschrift gilt auch für Privatpersonen, für Betriebe gibt es darüber hinaus spezielle Vorschriften. Der Betreiber haftet (mit), wenn er den Feuerlöscher nicht überprüfen lässt, unsachgemäß umbaut (etwa aus einem Feuerlöscher ein Unkrautspritze macht) oder sonst gegen die Sicherheit verstößt (der Feuerlöscher fällt vom schadhaften Wandhalter und jemand verletzt sich).

Der Betreiber (Besitzer) haftet auch, wenn er Feuerlöscher, die ein Sachkundiger wegen Mängel nicht überprüft hat und dies ihm – wenn auch nur mündlich – mitgeteilt hat, weiter verwendet, oder wenn er von einem Sachkundigen zum anderen fährt, bis er jemand findet, der ein „Pickerl“ darauf pickt.

Der zertifizierte Sachkundige trägt das größte Haftungsrisiko. Er ist es, der durch seine Ausbildung über den Feuerlöscher zu befinden hat, wie Mängel zu beurteilen sind und wann Feuerlöscher auszuscheiden sind. Im Schadensfall wird er der erste sein der haftet.

Prüft der zertifizierte Sachkundige einen zu alten Feuerlöscher positiv, wird er im Haftungsfall „übrig bleiben“, denn der Hersteller kann sich auf seine Prüfvorschrift berufen, der Betreiber wird sich ebenfalls an den Sachkundigen halten, unabhängig davon wie er darauf gedrängt hat, dass die alten Löscher „eh nur noch einmal“ zu prüfen sind.

Es muss jeder zertifizierte Sachkundige entscheiden, ob er dieses Risiko eingehen will. Da jeder Sachkundige regelmäßig die mit der Zertifizierung einhergehende Schulung zu besuchen hat, kann sich auch niemand der Ausrede bedienen, davon nichts gehört zu haben. Die Regelung ist ja mittlerweile nicht mehr ganz neu (siehe oben).

Und für alle hier mitlesenden Sachkundigen darf ich anfügen: ich habe noch nie ein Problem gehabt, der Kundschaft die Lage zu erklären und die meisten sehen das auch ein. Ich ersetze den alten Feuerlöscher durch einen Neuen und nur wenige Kunden probieren dann bei einem anderen Kundendienst ob der Löscher geprüft wird oder kaufen woanders. Ich behalte mir sowieso das Recht vor, Feuerlöscher nicht zu prüfen.

Abgesehen davon bin ich von der Sinnhaftigkeit dieser Regelung überzeugt, auch wenn der Feuerlöscher nach 25 Jahren noch so ausschaut wie am ersten Tag.

----------------------------------------------------------------